Mauerstück durch PKW beschädigt - Die Polizei sucht nach Zeugen für Verkehrsunfallflucht
Hackhausen - 07.05.2021In der Zeit von Dienstag (04.05.), gegen 6:30 Uhr, und Mittwoch (05.05.), gegen 6 Uhr, kam es nach ersten Erkenntnissen an der Hofstraße in Jüchen zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, bei dem sich der Autofahrer oder die Autofahrerin unerlaubt von der Unfallstelle entfernte.
Bei dem betreffenden PKW soll es sich um einen roten Audi TT (Baujahr zwischen 1999 und 2006) handeln. Er kam aus Richtung
Hackhausen und fuhr in Fahrtrichtung Leuffenweg, als er aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und augenscheinlich gegen ein Mauerelement einer Einfahrt gestoßen war, das dabei erheblich beschädigt wurde.
Der Audi dürfte im Frontbereich deutliche Schäden aufweisen.
Das Verkehrskommissariat Grevenbroich hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen für diese Verkehrsunfallflucht.
Wer Hinweise auf den Fahrer des Audi geben kann, wird gebeten, sich unter der Nummer 02131 300-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.
Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war, oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellungen umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in § 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.
Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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